AGB

Hebamme: Lisa Wollenschlaeger, wohnhaft An der Ziegelei 10, 54295 Trier

Allgemeine Vertragsbedingungen


Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten
Hebamme.

Rückbildungsgymnastikkurse

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden ( aktuell knapp 8€ pro versäumter Stunde). Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Termininverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und
das weitere Vorgehen besprechen.


Haftung


Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die
Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme. Lisa Wollenschlaeger haftet nicht für die durchgeführten Leistungen von Kolleginnen, auch nicht, wenn die beiden Hebammen die Familien gemeinsam im Wechsel betreuen. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ebenfalls ein selbständiges
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.


Privatrechnungen


Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife.